Frauenrechte sind Menschenrechte

„Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte.“

Dieser Beschluss wurde 1993 auf der 2. Weltkonferenz für Menschenrechte gefasst.

Dennoch wird dieses Menschenrecht weltweit täglich verletzt. Die Spitze des Eisberges jedoch ist die ausgeübte geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen, Mädchen und LGTBIQ*-Personen bis hin zu den sogenannten Femiziden, also Tötungen aufgrund des Geschlechts. In den vergangenen 5 Jahren stieg in Deutschland die Zahl von Femiziden um 3,4%.

Statistisch wird alle 72 Stunden eine Frau getötet.

2018 wurde das European Observatory on Femicide in Malta geründet, um Daten für einen präventiven Ansatz gegen Femizide zu sammeln. Präventive Maßnahmen werden allerdings in der, auch von Deutschland ratifizierten
Istanbuler Konvention gefordert. Die Istanbuler Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Artikel 46a der Istanbuler Konvention fordert ein verschärftes Strafmaß, wenn der Femizid durch den (Ex)Intimpartner verübt wurde. Wie stark sich patriarchale Denkmuster in der Umsetzung wiederspiegeln, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018:
„Grundlegend hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Tötung nicht als niedrig zu bewerten ist, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“ Deutscher Juristinnenbund: Femizide in Deutschland: Strafverfolgung und angemessene Bestrafung von sogenannten Trennungstötungen. Der Verlust von etwas setzt jedoch voraus, dass „etwas“ besessen wurde. Aus dem Urteil spricht der Glaube, dass der Täter über das Leben der Frau verfügte und die Tatsache der Trennung ihn dazu veranlasst, seinen Besitz zu zerstören bevor er diesen verlieren könnte.

Genauso schwer tut sich die Berichterstattung mit dem Begriff des Femizid. Vielfach wird dieser als „erweiterter Suizid“, „Familien- oder Eifersuchtsdrama“ bezeichnet!
Aber dieser Verharmlosung von Femiziden kann etwas entgegengesetzt werden! Redaktionen und Nachrichtenagenturen die weiterhin von erweiterten Suiziden oder Familiendramen berichten könnt ihr anschreiben und um Richtigstellung der Tatsachen auffordern. Als Vorbild kann die dpa herangezogen werden, die sich bereits gegen gewaltverharmlosende Begriffe bei Femiziden entschieden hat und aus Respekt vor den Opfern den Tatbestand als solches korrekt benennt.

Denn: In Beziehungen ist Vieles erlaubt. Gewalt aber nicht!

Unter diesem Link finden sich lokale Hilfsangebote bei Gewalterfahrung:
https://www.ludwigshafen.de/buergernah/chancengleichheit/gleichstellungsstelle/gewalt-gegen-frauen/beratungsangebote

Weitere regionale Hilfsangebote:
https://mffki.rlp.de/de/themen/frauen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/notrufnummern-und-hilfeangebote

Podcasts zum Thema
Lila Podcast: Femizide: Warum Männer Frauen töten – mit Margherita Bettoni
Mordlust #45 Femizid: (Triggerwarnung! Für Menschen mit Gewalterfahrung könnte diese Folge retraumatisierend sein)


Weiterführende Links:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
UN-Frauenrechtskonvention
Süddeutsche Zeitung